Wiederaufnahme

Aufnahme von Erwachsenen in die katholische Kirche durch Wiederaufnahme

Immer wieder kommt es vor, dass Gläubige vor den staatlichen Behörden ihren Austritt aus der Kirche erklären. Das kann finanzielle oder auch sehr persönliche Gründe haben.

Mit dem Austritt aus der Kirche verliert der Christ sämtliche Rechte und kann nicht mehr zu den Sakramenten zugelassen werden.

Manchmal verändern sich Motive und Sichtweisen und es entsteht der Wunsch, den Kirchenaustritt rückgängig zu machen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Pfarrer oder Diakon Ihres Vertrauens oder melden Sie sich einfach im Pfarrbüro.

In einem persönlichen Gespräch werden die Motive Ihres Austritts und Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme besprochen.

Benötigt wird dazu eine Bescheinigung Ihrer Taufe und, wenn möglich, eine Kopie Ihrer Austrittserklärung.

Im Anschluss daran wird Ihr Wunsch nach Wiederaufnahme in die Kirche dem Bischof übermittelt. Er beauftragt den Ortspfarrer, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen.

Dies geschieht im Rahmen eines Gottesdienstes oder einer kleinen Feier.

Dabei wird noch einmal öffentlich Ihr Wunsch, wieder in der Gemeinschaft der Kirche den Glauben zu leben, erfragt. Sie bekennen Ihren Glauben und werden wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.

Sofern noch nicht erfolgt, kann in diesem Rahmen auch das Sakrament der Firmung gespendet werden.

Weitere Hilfen bei dieser Frage könnten auch folgende Seiten bieten:

#### Achtung: data-src per allgemeinem Replacement in zz_main.ts