Prävention von Missbrauch

Prävention in unserer Gemeinde: Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Schutzbefohlene

Prävention im Bistum Hildesheim

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 bemüht sich die katholische Kirche in Deutschland nicht nur umfangreich um die Aufarbeitung jedes einzelnen Schicksals. Auch wurden Systeme der Prävention von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Schutzbefohlenen entwickelt, deren Umsetzung besonders im Bistum Hildesheim forciert wird.

Davon handeln die folgenden Unterseiten, Artikel und Dokumente.

„Ihr macht ja gar nichts …“ (2022)

In den vergangenen Wochen gab es wieder viele negative Schlagzeilen rund um die katholische Kirche in Deutschland. Besonders die Veröffentlichung eines Gutachtens zum Umgang mit den Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising hat erneut viele Fehler benannt. Einige davon betreffen sogar den früheren Erzbischof von München und Freising und jetzt emeritierten Papst Benedikt XVI.

Es ist ein Gutachten, das das Erzbistum selbst in Auftrag gegeben hatte, weil es wissen wollte: „Welche Fehler haben wir gemacht?“

Ein ähnliches Gutachten hat es im Bistum Hildesheim bereits 2017 gegeben. Auch bei uns wurden viele persönliche und auch strukturelle Fehler benannt. Im vergangenen Jahr wurde ein weiteres Gutachten veröffentlicht, das besonders die Amtszeit von Bischof Heinrich Maria Janssen untersucht hat. Auch hier wieder die Erkenntnis: Es wurden viele Fehler gemacht. Und je größer die Verantwortung der beteiligten Personen war, desto schwerwiegender waren mitunter die Fehler. Bei etlichen schütteln wir heute den Kopf und fragen uns: „Wie konnte man damals so handeln? Wie konnte es dazu kommen?“

Die Frage ist: Wie gehen wir mit der Erkenntnis dieser Fehler heute um? Viele der damals Verantwortlichen können nicht mehr befragt oder gar haftbar gemacht werden. Oft entsteht der Eindruck: Kirche duckt sich weg, leckt die eigenen Wunden und macht – nichts.

Es ist unbestreitbar, dass viele Fehler gemacht wurden. Es ist auch unbestreitbar, dass vielen Menschen schweres Leid angetan wurde. Dies kann niemand rückgängig machen. Wir können die Betroffenen nur um Vergebung bitten. Wir können ihnen zuhören und ihnen Unterstützung anbieten, das Erlebte zu tragen.

Und wir können dafür sorgen, dass strukturelle Ursachen, die seinerzeit diese Taten möglich gemacht haben, geändert werden.

Letztere Bemühungen erscheinen leider sehr selten in der Presse. Sie hier zu benennen, soll keinesfalls eine Beschwichtigung und eine Verharmlosung des Geschehenen bedeuten.

Ich bin aber davon überzeugt, dass in unserem Bistum inzwischen Schritte gegangen wurden, um ähnliches Leid künftig nach Möglichkeit zu verhindern. Vieles muss noch getan werden, dessen bin ich mir bewusst. Deshalb können die bereits erfolgten Maßnahmen immer nur ein erster Schritt sein.

In unserem Bistum wurde die Ansprechbarkeit in Fällen sexualisierter Gewalt ganz neu aufgestellt. Der Beraterstab arbeitet unabhängig.

Das Bistum zeigt inzwischen alle Fälle, die ihm bekannt werden, bei der Staatsanwaltschaft an. So wurde vor einigen Jahren ein Priester unseres Bistums zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach dem kirchrechtlichen Verfahren sollte er aus dem Priesterstand entfernt werden, ist dem aber zuvorgekommen, indem er um Laisierung gebeten hat. In einem jüngeren Fall wurde ein Priester umgehend bis zur Klärung der Vorwürfe beurlaubt. Auch wenn kein straftatrelevantes Verhalten festgestellt wurde, wird dieser Priester seinen Dienst nicht wieder aufnehmen.

Bereits seit Jahren hat die Prävention sexualisierter Gewalt einen hohen Stellenwert. So wurden bereits etwa 20.000 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in Niedersachsen in entsprechenden Kursen geschult. Dabei geht es nicht darum zu unterstellen, dass die Mitarbeitenden zu Tätern werden könnten. Unter der Überschrift „Augen auf“ sollen möglichst viele Menschen sensibilisiert werden hinzuschauen und Signale von Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen wahrzunehmen, die auf die Erfahrung von Missbrauch und Gewalt hindeuten könnten.

Statistiken besagen, dass Kinder, die missbraucht wurden und Hilfe bei Erwachsenen suchen, bis zu sieben Personen kontaktieren müssen, bis ihr Hilferuf erkannt wird und sie Hilfe bekommen. In den Präventionskursen wird auch das richtige Verhalten in solchen Fällen vermittelt.

Alle Pfarrgemeinden unseres Bistums wurden inzwischen verpflichtet, ein Präventions-Schutzkonzept zu erstellen. Dazu gehört eine Gefährdungsanalyse unserer kirchlichen Gebäude, ein Verhaltenskodex für alle in der Gemeinde Tätigen, sowie Hinweise für das eigene Verhalten im Verdachtsfall.

Wichtig ist es, den Betroffenen sexualisierter Gewalt das Gespräch anzubieten. Etliche Gespräche wurden bereits geführt, wenn es gewünscht war, und es wurden therapeutische Hilfen angeboten. Inzwischen hat sich im Bistum Hildesheim auch ein Betroffenenbeirat gegründet, der in direktem Austausch mit der Bistumsleitung steht.

Am oder im Hildesheimer Dom soll künftig ein Gedenkort auf das Leid der von sexualisierter Gewalt Betroffenen hinweisen.

Wie können und müssen Missbrauchstaten aufgearbeitet werden? Es wird immer deutlicher, dass die Kirche dies nicht allein und nicht nur intern tun kann. Deshalb gibt es nun auch für die Diözesen der Metropolie Hamburg (Hamburg, Osnabrück, Hildesheim) eine Aufarbeitungskommission, die mit den jeweiligen Landesregierungen zusammenarbeitet.

All dies sind erste Schritte, die hoffentlich in die richtige Richtung gehen.

Sie können zugefügtes Leid nicht wiedergutmachen. Sie können Fehler nicht rückgängig machen. Sie können höchstens signalisieren: Wir haben verstanden.

Carsten Menges

(Der Text stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2022/1/ S. 19)

Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs (1957-1982) (14. September 2021)

Liebe Gemeinde, liebe Gäste, die Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs ist auch in unserem Bistum ein schwieriger, aber dringend notwendiger Prozess. Bischof Heiner hatte im April 2019 ein unabhängiges Expertenteam unter der Leitung der früheren niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz eingesetzt, um mögliche Missbrauchsfälle in der Amtszeit von Bischof Heinrich-Maria Janssen (1957-1982) zu untersuchen und mögliche Strukturen aufzudecken, die sexuellen Missbrauch durch Angehörige des Bistums Hildesheim möglich gemacht oder vertuscht haben.

Die Gruppe hat nun am Dienstag, 14. September, auf über 400 Seiten ihren Abschlussbericht übergeben. Die Dokumente können ab sofort auf der Bistumshomepage www.bistum-hildesheim.de/aufarbeitung-missbrauch abgerufen werden. Das Gutachten benennt eklatante Missstände im Umgang mit sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch. Demnach gab es von kirchlicher Seite Zuwendung und Schutz für die Täter, während die Betroffenen keinerlei Hilfsangebote erhielten und mit ihrem Leid allein gelassen worden sind.

Bischof Heiner kündigte an, dass es weitere Aufarbeitungsvorhaben geben wird und dass das Bistum Hildesheim den Bereich der Aufarbeitung, Intervention und Prävention umbauen und personell aufstocken wird. Dazu wird in Kürze ein neuer Stabsbereich im bischöflichen Generalvikariat eingerichtet.

Auch hat der Bischof bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass die für alle Diözesen vereinbarte Aufarbeitungskommission im Herbst für die Bistümer Hamburg, Osnabrück und Hildesheim eingerichtet werden soll.

Sollten Sie zu diesem Thema Gesprächs- oder weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie bitte die Mitarbeiter*innen des Pastoralteams an.

Herzlich grüßt Sie Ihr Pfarrer Carsten Menges, Dec.

Wie geht die Kirche mit Missbrauchsopfern um? (2020)

In jüngster Zeit wird immer wieder darüber gesprochen, warum die Kirche Opfern von sexuellem Missbrauch nicht endlich angemessene Entschädigungen zahlt. Dabei werden Summen zwischen einigen 10.000 bis hin zu mehreren 100.000 € genannt. Es entsteht der Eindruck, die Kirche würde die Missbrauchsopfer völlig allein lassen.

Meine Bitte: Glauben Sie nicht alles, was in der Presse steht – und schauen Sie hinter die oft oberflächlichen Berichte. Oft wird leider nicht berichtet, was längst getan wird oder wurde. Positive Meldungen scheinen uninteressant.

Als vor einigen Jahren die ersten Missbrauchsfälle bekannt wurden, haben die Bischöfe alle Betroffenen dazu aufgefordert, sich zu melden. Auf Bundesebene wurde ein „Runder Tisch“ zum Thema Missbrauch eingerichtet, an dem verschiedene Institutionen beteiligt waren. Trotz vieler Verhandlungen kam man zu keinem konkreten Ergebnis. Als Folge, und im festen Willen, die Opfer nicht allein zu lassen, haben die deutschen Bischöfe sich verständigt, eine eigene Vorgehensweise zu finden. Vereinbart wurde, den Opfern neben Gesprächen mit Verantwortlichen der Bistümer auch psychologische Hilfen sowie eine „Zahlung zur Anerkennung des Leids“ zukommen zu lassen. So wurden den Opfern in der Regel, jede nach Schwere des Falls, zwischen 5.000 und 10.000 € gezahlt.

Den Bischöfen war sicher bewusst, dass es sich dabei nicht um eine Entschädigung für erlittenes Leid handeln kann. Oft haben Opfer allerdings auch gesagt, dass es ihnen gar nicht in erster Linie ums Geld gehe, sondern vielmehr darum, dass ihnen zugehört und geglaubt wird. Und dass ihr Leid von der Kirche anerkannt wird. Das ist in vielen Fällen geschehen.

Dennoch stellte sich immer wieder die Frage einer Entschädigung. Im vergangenen Herbst gab es dazu ein Gespräch der Bischofskonferenz mit dem Vertreter der Opfervereinigung „Eckiger Tisch“ Matthias Katsch. In dem Gespräch wurde wohl über die oben genannten hohen Entschädigungssummen gesprochen. Die Bischöfe machten aber deutlich, dass diese viele Bistümer und Orden finanziell überfordern würden. Entgegen einer Absprache wurden dann in einer Pressekonferenz doch diese hohen Summen genannt.

Auf der jüngsten Vollversammlung der Bischöfe haben sich diese nun auf verbindliche Schmerzensgeld-Zahlungen an die Opfer verständigt, die sich an der Schmerzensgeld-Tabelle für staatliche Gerichte orientiert. Danach sind Zahlungen bis 50.000 € möglich. Eine unabhängige Kommission soll alle Fälle überprüfen und die Höhe des Schmerzensgeldes festlegen.

Klar ist wohl allen Beteiligten, dass bei der Aufarbeitung Fehler gemacht wurden und dass Verantwortliche und Bischöfe oft mit der Situation überfordert waren. Deshalb lassen viele Bistümer jetzt ihre Vorgehensweise noch einmal durch unabhängige Gutachten überprüfen.

Gefragt wird auch immer wieder, warum die Bistümer nicht mit den Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten. Das geschieht in aller Regel längst. Sobald das Bistum von Verdachtsfällen erfährt, wird sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Oft genug erklärt diese sich aber für nicht (mehr) zuständig. Wenn Fälle nach staatlichem Recht verjährt oder die Täter verstorben sind, wird die Staatsanwaltschaft nicht mehr aktiv. So wurde die Überprüfung alter Fälle aus eben diesem Grund abgelehnt. Unser Bistum hat lange gebraucht, um unabhängige Experten zu finden, die bereit sind, die Fälle der vergangenen Jahrzehnte zu überprüfen. Dafür stehen inzwischen alle notwendigen Akten offen.

Es geht darum, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Und für die Bischöfe ist klar: Das Wohl der Opfer und die Prävention sexualisierter Gewalt müssen dabei im Vordergrund stehen.

Carsten Menges

(Dieser Artikel stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“, 2020/1, S. 19.)

Augen auf … hinschauen und schützen (Artikel von 2018)

In der Pfarrgemeinde St. Marien gibt es seit Februar 2017 eine Präventions-Fachkraft des Bistums Hildesheim zu sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch.

Ich leite den „Arbeitskreis Prävention“ in der Gemeinde, der seit dem letzten Frühjahr gemeinsam Richtlinien für alle Kirchstandorte erarbeitet. Diese dienen dem Schutz aller Kinder und Jugendlichen, die Eltern uns als Gemeinde anvertrauen, damit sie in unserer Obhut sicher sind und sich wohl fühlen.
Alle Beteiligten sollen sicher sein, dass sie mit dem verdienten Respekt und mit Wertschätzung behandelt werden.

Während unserer bisherigen Arbeit an den Richtlinien konnten wir feststellen, dass die Reflexion unserer bisherigen Kinder- und Jugendarbeit auch eine größere Transparenz zur Folge hat sowie demokratische Prozesse, auch in den jeweiligen Gruppen, fördert.
Dass auch Kirche immer wieder ein Ort sein kann, wo Kinder sexualisierter Gewalt begegnen, ist bekannt. Dass wir dies als engagierte Menschen in der Kirche nicht hinnehmen und Kinder und Jugendliche schützen wollen, gehört zu unserem christlichen Grundverständnis.

Deshalb erarbeiten wir im „Arbeitskreis Prävention“ auch Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche, damit sie sich bei Bedarf vertrauensvoll an uns wenden können und Hilfe und Unterstützung erhalten.
Wenn es um Beschwerden im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt geht, bin ich eine erfahrene und geschulte Ansprechpartnerin und kann Hilfe vermitteln.

Für Fragen, aber auch Hinweise und Beschwerden gibt es folgende E-Mail-Adresse der Gemeinde.

Wir, die Mitwirkenden im Arbeitskreis, freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Gemeindemitgliedern zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.

Heidrun Hannemann

(Dieser Artikel stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2018/1, S. 18.)

Prävention im Bistum Hildesheim – Tut sich da eigentlich noch was? (2016)

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 bemüht sich die katholische Kirche in Deutschland nicht nur umfangreich um die Aufarbeitung jedes einzelnen Schicksals. Auch wurden Systeme der Prävention von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Schutzbefohlenen entwickelt, deren Umsetzung besonders im Bistum Hildesheim forciert wird. Leider steht davon in der Regel nichts in den Medien. Über Skandale und Missbrauchsfälle wird umfangreich – und auch nicht immer wertneutral – berichtet. Was die Kirche seither aber positiv im Bereich der Prävention erreicht hat, findet den Weg in die Medien in der Regel nicht. So entsteht der Eindruck, die Kirche würde sich um dieses Thema gar nicht mehr kümmern. Das Gegenteil ist der Fall.

Auch im Bistum Hildesheim stand und steht die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zunächst im Vordergrund. Seit Bischof Norbert mögliche Opfer öffentlich dazu aufgefordert hat, sich zu melden, hat es Kontakt zu vielen Opfern gegeben. In vielen Fällen gab es nicht nur intensive Gespräche und psychologische Hilfen, es wurden auch immer wieder Zahlungen „zur Anerkennung des Leids“ ausgezahlt. Dabei kann es niemals um wirkliche Entschädigungen gehen. Die Kirche möchte mit den Zahlungen vielmehr ein Zeichen setzen, dass das entstandene Leid wahrgenommen und ernstgenommen wird.

Der wohl in jüngster Zeit bekannteste Fall war der Vorwurf des Kindesmissbrauchs gegen den damaligen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janßen. Da die Vorwürfe 50 Jahren zurückreichen, waren die Anschuldigungen weder zu beweisen noch zu widerlegen. Der Mann, der die Anschuldigungen erhoben hatte, bat zunächst um strikte Vertraulichkeit. In den Gesprächen mit der Bistumsleitung und dem vom Bistum eingesetzten Beraterstab aus erfahrenen Psychologen wurden die geschilderten Sachverhalte als „plausibel“ bezeichnet, im Sinne von: Es könnte so gewesen sein. Auch hier wurde eine Zahlung zur Anerkennung des Leids gezahlt, die mit einer unabhängigen Kommission der Bischofskonferenz abgestimmt war.
Als der Mann dann deutlich mehr Geld forderte und diese Forderung – vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Opfer – abgelehnt wurde, ging der Mann an die Öffentlichkeit und schilderte seine Version dem „Spiegel“. Zu diesem Zeitpunkt sah sich dann auch das Bistum nicht mehr an die Vereinbarung zur Verschwiegenheit gebunden und Bischof Norbert machte die Vorwürfe öffentlich.
Inzwischen gab es viele Reaktionen. Kein einziger Hinweis wurde laut, der die Vorwürfe des Mannes unterstützen oder gar belegen würde. Vielmehr meldeten sich viele Zeitzeugen (u.a. frühere Dom-Messdiener), die die Vorwürfe gegenüber Bischof Heinrich Maria für falsch halten. U.a. meinten sie, die genannten Angaben zu Ort und Zeit der Missbräuche könnten so gar nicht stimmen. Das Bistum hat sich inzwischen um eine unabhängige juristische Beurteilung der eigenen Vorgehensweise bemüht. Es war zunächst allerdings sehr schwer, einen Gutachter zu finden, der dazu bereit war.

Neben der Aufarbeitung aller Missbrauchsfälle bemüht sich das Bistum intensiv um die Prävention, um Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene vor sexualisierter Gewalt zu schützen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in Präventionsschulungen entsprechend sensibilisiert. Dabei ging und geht es nicht darum, potentielle Taten der Teilnehmenden zu vermeiden. Die katholische Kirche in Deutschland möchte, im Bewusstsein der eigenen Verfehlungen, künftig die Institution sein, die beim Thema Schutz von Kindern und Schutzbefohlenen am besten hinschaut. Es geht darum, innerhalb der Kirche eine „Kultur der Aufmerksamkeit“ zu erreichen.
Hintergrund ist das Wissen, dass Kinder, die missbraucht wurden, oft vergeblich Signale aussenden, um sich bei Erwachsenen Hilfe zu holen. Statistiken gehen davon aus, dass ein missbrauchtes Kind im Schnitt erst beim siebten Mal Erfolg hat und entsprechende Aufmerksamkeit und Hilfe erhält. In diesen Präventionsschulungen geht es also vor allem darum, das Problem der Kindeswohlgefährdung grundsätzlich anzuschauen. In welchen Bereichen könnten Kinder entsprechende Signale aussenden, um Hilfe zu erlangen? Wie sehen diese aus? Wie ist darauf angemessen zu reagieren?

Wurden zunächst nur alle hauptberuflich Tätigen und Ehrenamtlichen, die in der Kinder- und Jugendarbeit mitarbeiten, zu solchen Präventionsschulungen gebeten, sind inzwischen alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kirche aufgefordert, an entsprechenden Schulungen teilzunehmen. Die Botschaft dahinter lautet: Das Problem geht uns alle an! Gemeinsam wollen wir sensibilisiert sein für Signale, die Kinder aussenden – nicht nur im kirchlichen Bereich, sondern auch in der Familie, in der Schule, in allen Bereichen der Öffentlichkeit. Alle, die bei uns mitarbeiten, sollen dazu in der Lage sein, gut hinzuschauen und Signale wahrzunehmen.
Außerdem müssen alle, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, dass sie noch nie im Bereich von sexualisierter Gewalt belangt wurden.

All dies hat das Bistum Hildesheim in einer Präventionsordnung zusammengestellt. Darin enthalten ist auch die Aufforderung an alle Pfarrgemeinden, ein „institutionelles Schutzkonzept“ für die Gemeinde zu entwickeln. Dies soll zunächst die Benennung einer durch das Bistum geschulten Präventionsfachkraft enthalten, die alle notwendigen Abläufe im Verdachtsfall oder im Fall einer hilfesuchenden Person kennt und anwenden kann. Darüber hinaus sollen entsprechende Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereiche der Gemeinde erarbeitet werden. Wo könnten Kinder und Jugendliche in unserem Bereich Gefährdungen begegnen und wie beugen wir dem vor? Und jede Gemeinde soll entsprechende Regeln für den Umgang in den gemeindeeigenen Häusern und z.B. bei Freizeiten festlegen.
Zur Zeit sind wir auf der Suche nach einer geeigneten Person, die vielleicht schon erfahren ist im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und die sich vorstellen könnte, für unsere Pfarrei als Präventionsfachkraft tätig zu sein. Eine entsprechende Schulung und Begleitung durch das Bistum ist bereits in Vorbereitung. Wer sich dies vorstellen kann, wende sich bitte an ein Mitglied des Pastoralteams.

Die Prävention im Bistum Hildesheim steht unter dem Motto „Augen auf … Hinschauen und schützen“. Lassen Sie uns gemeinsam daran mitwirken – zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen.

Carsten Menges

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.praevention.bistum-hildesheim.de.

(Dieser Artikel stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2016/2, S. 6-7.)