Gemeindebeitrag 2024 / Spenden

Liebe Mitglieder und Freunde unserer Pfarrgemeinde!

In den vergangenen Jahren haben wir Sie jeweils mit einem Flyer um Ihren freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten, um Projekte zu ermöglichen, die nicht ohne weiteres über den Gemeinde-Etat finanziert werden können. So sind bei uns im vergangenen Jahr 11.160 € als Spende für den freiwilligen Gemeindebeitrag eingegangen.
Allen, die dazu beigetragen haben, sagen wir ganz herzlichen Dank!

In diesem Jahr möchten wir den Gemeindebeitrag nicht für Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen erbitten, sondern für ein soziales Projekt, das uns sehr am Herzen liegt und von dem wir oft gehört haben: „So stelle ich mir Kirche vor.“
Sie haben sicher schon von unserem Mittagstisch für Bedürftige gehört.

Dreimal in der Woche, jeweils montags, mittwochs und freitags, gibt es im Gemeindehaus St. Marien eine warme Mahlzeit, Kaffee/Tee und ein offenes Ohr. Jeweils dienstags wird der Mittagstisch in St. Stephanus angeboten. Meistens kommen zum Essen jeweils zwischen 50 und 80 Personen. Pro Ausgabetag entstehen Kosten von ca. 300 €.
Um dieses Projekt auch künftig anbieten zu können, erbitten wir in diesem Jahr Ihren Gemeindebeitrag für unseren Mittagstisch. Gern würden wir das Projekt erweitern und in St. Stephanus auch an einem zweiten Tag in der Woche eine Mahlzeit anbieten. Der Bedarf ist da. Helfen Sie uns dabei?

Bitte überweisen Sie Ihren Gemeindebeitrag auf das Konto unserer Pfarrgemeinde:
St. Marien Lüneburg
IBAN: DE75 4006 0265 0023 0797 00
BIC: GENODEM1DKM
(Darlehnskasse Münster)
Verwendungszweck: Gemeindebeitrag 2024
Für Spenden bis 200,- € genügt für das Finanzamt der Kontoauszug. Wenn Sie ausdrücklich eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch das Kürzel „SpQ“ mit an. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese dann im Pfarrbüro abholen würden, damit die Spenden voll dem Projekt zugutekommen und nicht durch Portokosten geschmälert werden.

Ihnen allen danke ich schon jetzt, auch im Namen des Kirchenvorstandes, ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Für den Kirchenvorstand

Pfarrer Carsten Menges Dec.

Dieser Text stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“, 1/2024, S. 24

Immobilienprozess „Zukunftsräume“

In diesem Jahr haben wir mit der Begleitung des Bistums den Immobilienprozess „Zukunftsräume“ begonnen. Alle Pfarreien sollen diesen Prozess in den nächsten 10 Jahren durchlaufen. Hintergrund ist, dass das Bistum in absehbarer Zeit bis zu 50% aller kirchlichen Gebäude nicht mehr wird baulich unterhalten können. So stellt sich die Frage, welche Räume für die Zukunft notwendig sind und wo in die Zukunft investiert werden soll.

Spendenkonto

Bitte überweisen Sie Ihre Spende für den Gemeindebeitrag auf unser Konto

St. Marien Lüneburg

IBAN: DE75 4006 0265 0023 0797 00

BIC: GENODEM1DKM (Darlehnskasse Münster)

Verwendungszweck: Gemeindebeitrag 2023

Spendenbescheinigung

Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch das Kürzel „SpQ“ mit an. Für Beträge bis 200,- € ist der Überweisungsbeleg für das Finanzamt ausreichend. Wenn wir für diese Beträge keine Spendenbescheinigung ausstellen müssen, entlasten Sie unser Büro dadurch sehr. Für Barbeträge stellen wir die Bescheinigung natürlich weiterhin gerne aus.

Barbeträge

Sie können Ihren Gemeindebeitrag gern auch direkt im Pfarrbüro abgeben oder in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Pfarrhauses in St. Marien einwerfen.

Und was ist mit meiner Kirchensteuer?

Mitunter merken Gemeindemitglieder angesichts der Bitte um den freiwilligen Gemeindebeitrag an, dass sie doch schon in nicht unerheblichem Maß Kirchensteuer zahlen. Dafür sind wir auch sehr dankbar. Deshalb versenden wir auch keine pauschalen Zahlungsaufforderungen, wie es andere Gemeinden tun. Wir bitten bewusst um einen freiwilligen Beitrag. Sie entscheiden natürlich selbst, ob und wie viel Sie zahlen können und wollen. Die Bitte um diesen Beitrag beruht aber auch auf der Kenntnis, dass im Durchschnitt in unserer Gemeinde nur ca. 20-30% der Gemeindemitglieder Kirchensteuern zahlen. Die übrigen haben in der Regel kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen und zahlen damit keine Einkommensteuer, an der sich die Kirchensteuer bemisst.

Dieser Beitrag stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 1/2019, S. 22.

Was passiert eigentlich mit meiner Kirchensteuer?

Das Bistum Hildesheim gibt seit vielen Jahren regelmäßig einen Rechenschaftsbericht heraus, dem die Verwendung aller Mittel zu entnehmen ist. Daraus ist ersichtlich, dass zunächst der allergrößte Teil der hier gezahlten Kirchensteuern im Bistum Hildesheim verbleibt. Natürlich gibt es darüber hinaus weltkirchliche Aufgaben und Zahlungen an den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), der gemeinsame Aufgaben trägt. Der größte Teil fließt aber in unserem Bistum in die Gehälter und in die Unterstützung der Pfarreien.

Wir erhalten jährlich eine Zuweisung aus Kirchensteuermitteln in einer festgelegten Höhe durch eine Pauschalzuweisung. Diese errechnet sich im Wesentlichen anhand der Zahl der Gemeindemitglieder. Jeder Kirchenaustritt schadet also konkret unserer Gemeinde.

Dieser Beitrag stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 1/2019, S. 22.

Und was ist mit den Zahlungen des Staates an die Kirchen?

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder behauptet, die Kirchen seien ja so reich und der Staat würde ja auch so viel Geld an die Kirchen zahlen müssen. Hier gilt es sicher zu differenzieren. Natürlich gibt es (deutsche) Bistümer mit einem großen Vermögen. Das trifft für das Bistum Hildesheim nicht zu. 2003 stand es kurz vor der Pleite und musste in den folgenden Jahren einen drastischen Sparkurs verkraften. Inzwischen sind die Bistumsfinanzen wieder auf einem guten Weg, nicht zuletzt durch die guten Einnahmen aus der Kirchensteuer. Viele Risiken, wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage für Versorgungsleistungen und Pensionen für Beamte und Priester, konnten abgesichert werden. Aber es bleibt ein strukturelles Risiko durch die bevorstehenden demographischen Veränderungen.

Zahlungen des Landes Niedersachsen an unser Bistum beruhen, wie in ganz Deutschland, auf den Enteignungen der Kirche im Zuge der Säkularisation im Jahre 1803. In den Konkordaten wurden entsprechende Ausgleichszahlungen an die Kirche vertraglich vereinbart. U.a. ist festgelegt, dass die Bischöfe (ebenso wie die Landesbeamten) vom Staat bezahlt werden. Das hatte früher aber nicht nur finanzielle, sondern vielfach auch politische Hintergründe.

Unser früherer Generalvikar Werner Schreer hat vor einigen Jahren einmal eine Vergleichsrechnung angestellt. Das Bistum Hildesheim erhält demnach vom Land Niedersachsen jährlich Zahlungen in Höhe von 4.085.000 € (Stand 2019). Dem gegenüber stehen allerdings Ausgaben des Bistums für Aufgaben, für die eigentlich der Staat zuständig wäre, u.a. für Schulen und Kindergärten, Krankenhäuser und die Caritas. Das Bistum leistet in diesen Bereichen jährlich Ausgaben aus Kirchensteuermitteln, die deutlich über den Einnahmen aus den Staatsleistungen liegen. Allein 7 Mio. Euro davon fließen jährlich in die Unterhaltung der katholischen Schulen. Unsere KiTa hat bislang jährlich Bistumszuschüsse in Höhe von über 80.000 Euro erhalten. Insgesamt bezuschusst das Bistum die KiTas mit jährlich etwa 5,3 Mio. Euro. Die Caritas erhält für die Unterhaltung der verschiedenen Beratungsstellen jährlich ca. 5,4 Mio. Euro (Zahlen von 2013).

Dieser Beitrag stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 1/2019, S. 22.

Sonstige Spenden

Wenn Sie unserer Pfarrgemeinde eine Spende zukommen lassen möchten oder aus einem anderen Grund unsere Bankverbindung benötigen:

  • Konto bei der Darlehenskasse Münster
  • Empfänger: St. Marien Lüneburg
  • IBAN: DE75 4006 0265 0023 079700
  • BIC: GENODEM1DKM

Wir möchten darauf hinweisen, dass für Spenden bis 200,- € der Kontoauszug als steuerlicher Nachweis ausreicht.

Sollten Sie für niedrigere Beträge dennoch eine Spendenquittung wünschen, bitten wir jeweils um Abholung, da Ihre Spende in voller Höhe dem angegebenen Zweck zukommen und nicht durch Portokosten verringert werden sollte.