Kommunion unter beiden Gestalten

Kommunion unter beiden Gestalten?

Eine Frage, an der sich seit langer Zeit die Geister scheiden. Die Reformatoren beklagten u.a., dass die Gläubigen die Kommunion nicht unter beiderlei Gestalt, also in der Gestalt des Brotes und des Weins gereicht bekommen. Der „Laienkelch“ für alle Gläubigen war 1415 beim Konzil von Konstanz offiziell abgelehnt worden. Hintergrund war, dass die Gläubigen oft nur an wenigen Tagen im Jahr die Kommunion empfingen und man wegen des Gedränges dabei befürchtete, dass Teile des Blutes Christi verschüttet werden könnten.

Während die protestantischen Kirchen das Abendmahl unter beiden Gestalten als übliche Form praktizierten, betonte die katholische Kirche, dass Christus auch in der Gestalt des Brotes ganz empfangen wird. Allerdings blieb der Empfang der Kommunion auf wenige Gelegenheiten beschränkt, da man Angst hatte, den Leib Christi versehentlich unwürdig zu empfangen und da man mitunter längere Zeit vor dem Kommunionempfang nichts essen durfte. Erst Papst Pius X. ermunterte die Gläubigen Anfang des 20. Jahrhunderts wieder zum regelmäßigen Kommunionempfang. Die Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil ermöglichte dann auch den Empfang der Kelchkommunion für alle Gläubigen. Bereits 1971 erließ die Deutsche Bischofskonferenz Bestimmungen, nach denen die Kelchkommunion immer zugelassen ist, wo sie angemessen durchführbar erscheint. Am Gründonnerstag ist die Kommunion unter beiden Gestalten ausdrücklich vorgesehen, in der Osternacht wird sie sehr empfohlen.

In unserer Gemeinde bieten wir die Kommunion unter beiden Gestalten regelmäßig an: In St. Godehard in jeder Vorabendmesse, in St. Marien in der Regel am letzten Sonntag des Monats in der Hl. Messe um 10.00 Uhr, in St. Stephanus am ersten Sonntag des Monats, darüber hinaus in den Werktagsmessen am Dienstag und Donnerstag in St. Marien sowie am Mittwoch in St. Stephanus.

Nun ist in den Liturgiekreisen diskutiert worden, ob wir diese Praxis so beibehalten sollen. Hintergrund ist die Frage, in welcher Weise die Kelchkommunion empfangen wird. Ausdrücklich vorgesehen ist, dass die Empfänger aus dem Kelch trinken. Es hat sich aber gezeigt, dass die meisten lieber die Hostie in den Wein eintauchen. In der Regel werden dafür hygienische Gründe genannt. Allerdings hat das Eintauchen der Hostie in den Wein, die übrigens von den Bischöfen offiziell nicht gestattet ist, einige Probleme: Zum einen wird argumentiert, dass die Gläubigen sich das Blut Christi dabei selbst nehmen und es ihnen nicht gereicht wird. Zum anderen kommt es immer wieder vor, dass Empfänger die Finger mit in den Wein tauchen oder dass die eingetauchte Hostie beim Führen zum Mund „kleckert“, das heißt Tropfen vom Blut Christi können zu Boden fallen. Das gilt es natürlich unbedingt zu vermeiden.

Die Bischöfe haben übrigens vor einigen Jahren einmal eine Untersuchung anstellen lassen, wie hygienisch das Trinken aus dem Kelch ist. Dabei kam heraus, dass aufgrund der Goldlegierung kaum Bakterien auf dem Kelch zurückbleiben, wenn der Spender nach dem Trinken sofort mit einem sauberen Leinentuch den Kelch innen und außen gründlich abwischt und den Kelch für den nächsten Empfänger etwas dreht.

Manche argumentieren, dass aber dennoch etwas Speichel in den Wein gelangen kann. Andere sehen das nicht so eng und sagen: „Als junge Leute haben wir auch die Bier- oder Sektflasche herumgehen lassen und haben alle gemeinsam daraus getrunken und sind nicht gestorben.“ Letztlich ist es eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss und soll.

Insgesamt gibt es ein mehrheitliches Votum, dass die Kommunionausteilung unter beiden Gestalten in unserer Gemeinde weiterhin möglich sein soll. Den Gläubigen wird dabei empfohlen, möglichst aus dem Kelch zu trinken. Man darf aber auch auf die Kelchkommunion verzichten, denn auch in der Hostie kommt Christus ganz zu uns.

Carsten Menges

(Dieser Text stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2/2019, S. 6)