Rituale rund ums Sterben

Rituale rund ums Sterben

Liegt ein Mensch im Sterben, sind die Angehörigen nicht selten überfordert. Was muss man nun tun? Während früher Menschen sehr oft im Kreis der Großfamilie zu Hause gestorben sind, geschieht dies heute in der Regel im Krankenhaus. Nur selten kann die Familie dabei sein. So ist nachvollziehbar, dass die Rituale rund um das Sterben eines Menschen nicht mehr allen geläufig und vertraut sind.

Zeichnet sich ab, dass ein Mensch so krank ist, dass er bald sterben wird, stellt sich zunächst die Frage nach der Krankensalbung. Sie ist eines der sieben Sakramente und soll für den Kranken Zeichen der Stärkung und der Nähe Jesu sein. Längst schon verstehen wir sie nicht mehr als „letzte Ölung“, die nur in unmittelbarer Todesgefahr gespendet wird. Die Krankensalbung kann immer empfangen werden, wenn jemand krank ist oder sich Stärkung für Leib und Seele erbittet. Sie kann auch mehrfach im Leben empfangen werden.

Die Krankensalbung in Todesgefahr wird in der Regel mit der Beichte und der Kommunion verbunden. Dieser sogenannte „Versehgang“ – er hat seinen Namen von der Formulierung, die früher häufig in Traueranzeigen verwendet wurde: „Versehen mit den Gnadenmitteln der Kirche …“ – erfolgt durch den Priester. Da die Kranken oft nicht mehr in der Lage sind, eine ausführliche Beichte abzulegen, hat der Priester die Erlaubnis, den sogenannten „Ablass in der Todesstunde“ zu spenden. Dieser Begriff ist aus der Kirchengeschichte sicher negativ belegt. Er bedeutet aber zunächst, dass die Kirche für die Menschen um die Vergebung der Schuld bittet. Dem Kranken legt der Priester die Hände auf und spricht ihn von allen Sünden los.

Im Anschluss folgt die Krankensalbung und, wenn der Kranke bei Bewusstsein ist, die sogenannte „Wegzehrung“, d.h. der Kommunionempfang. Sie macht deutlich, dass Christus bei uns und in uns sein will, um uns auf dem Weg in die Ewigkeit zu begleiten.
Während der komplette Versehgang durch den Priester erfolgen muss, kann die Wegzehrung auch von beauftragten Kommunionausteilern oder einem Diakon gespendet werden.

Ist der Kranke verstorben, findet oft eine Aussegnung statt. Dies ist kein Sakrament, sondern ein bewusstes Gebet für den Verstorbenen. Gott wird darum gebeten, den Verstorbenen in sein Reich aufzunehmen, seine heiligen Engel zu senden, um den Verstorbenen ins Paradies zu führen oder ähnliches. Sehr verbreitet ist auch das Gebet des Rosenkranzes für den Verstorbenen. All diese Gebete können von allen Gläubigen selbst vollzogen werden und bedürfen nicht der Anwesenheit eines Geistlichen.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, erlaubt es das Niedersächsische Bestattungsgesetz, dass der Leichnam bis zu zwei Tage zu Hause aufgebahrt werden kann, damit die Familie und Freunde Abschied nehmen können. Heute erfolgt das Abschiednehmen oft in einem Abschiedsraum des Krankenhauses oder in einem geeigneten Raum des Bestattungsinstitutes.

Oft werden wir gefragt: Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist? Der erste Kontakt ist in der Regel das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Die Mitarbeitenden dort arbeiten mit den Friedhöfen und den Kirchengemeinden zusammen und stimmen mit beiden einen Termin für die Beerdigung ab.

Die klassische christliche Beerdigung ist die Erdbestattung. Schon die frühen Christen haben ihre Toten so beigesetzt, z.B. in den Katakomben in Rom. Mit dieser Form wird am deutlichsten, dass Christus die Toten aus ihren Gräbern ruft, so wie Jesus einst den Lazarus aus dem Grab gerufen hat. Wo es möglich ist, werden die Verstorbenen mit Blick nach Osten bestattet, da von dort die Wiederkunft des Messias erwartet wird.

Eine Erdbestattung ist heute nicht mehr in allen Fällen üblich. Anonyme Bestattungen nehmen zu, da Menschen oft keine Angehörigen vor Ort haben, die ihre Gräber pflegen oder weil man den Hinterbliebenen nicht die Last der Grabpflege zumuten möchte. Deshalb findet oft zunächst eine Einäscherung des Leichnams und eine spätere Beisetzung der Urne statt.

Zunächst müssen Hinterbliebene also die Form der Beisetzung entscheiden. Wünschenswert ist in jedem Fall eine Trauerfeier mit dem Sarg. Diese Form ermöglicht oft ein bewussteres Abschiednehmen, da man weiß, dass der Verstorbene sich im Sarg befindet, so wie man ihn gekannt hat. Im Anschluss ist eine persönliche Verabschiedung am Sarg möglich, bevor der Sarg zum Krematorium überführt wird.

Nach einigen Tagen erfolgt dann die Beisetzung der Urne. Auf Wunsch der Angehörigen können auch daran Beerdigungsleiter/innen teilnehmen.

Eine zu bedenkende Möglichkeit ist die Feier einer Heiligen Messe für den Verstorbenen, das sogenannte Requiem (vom lateinischen Eröffnungsgesang „Requiem aeternam dona eis, Domine“ = Ewiges Leben schenke ihnen, o Herr). Es sollte nach Möglichkeit am Tag der Beisetzung stattfinden. Da durch die geringer werdende Zahl der Priester nicht immer eine gesonderte Messfeier möglich ist, kann das Requiem mit einer üblichen Werktagsmesse verbunden werden. In besonderen Fällen ist es aber auch möglich, das Requiem mit dem Sarg in der Kirche zu feiern. Dann ist diese Feier zugleich die Trauerfeier und der Sarg wird anschließend direkt zur Beisetzung überführt.

Die Beerdigung Verstorbener ist kein Sakrament, sondern ein Dienst der Gemeinde. Deshalb vollziehen in unseren Gemeinden zunehmend nicht mehr nur Priester und Diakone diesen Dienst. Entsprechend ausgebildete und vom Bischof beauftragte Beerdigungsleiter/ innen, die wir auch „Osterzeugen“ nennen und die die Feier oft im Team gestalten, nehmen sich gern für die Angehörigen Zeit und gestalten die Feier ebenso würdig und gültig wie ein Geistlicher.

Carsten Menges

(Dieser Text stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2/2019, S. 8f)

Lesen Sie dazu bitte auch den Artikel „Requiem“.