Seligsprechung

Was ist eigentlich … eine Seligsprechung?

Gleich mehrere Seligsprechungen haben uns in diesem Jahr bewegt: Am 1. Mai wurde der verstorbene Papst Johannes Paul II. nur wenige Jahre nach seinem Tod selig gesprochen, und am 25. Juni wurden in Lübeck drei Kapläne in die Schar der Seligen aufgenommen, die in der Zeit des Nationalsozialismus hingerichtet worden waren.

Aber was ist das überhaupt – eine Seligsprechung? Und worin unterscheidet sie sich von der Heiligsprechung?

Viele erinnern sich vielleicht noch daran, dass noch während der Trauerfeierlichkeiten für Papst Johannes Paul II. viele Menschen „santo subito“ forderten: man möge den Verstorbenen sofort heilig sprechen. Hintergrund war, dass viele den Verstorbenen schon zu Lebzeiten sehr verehrt und sein Wirken als besonders vorbildlich betrachtet haben. Deshalb wollten sie ihn auch sofort offiziell verehren dürfen.

Die Kirche sieht in einem solchen Fall eine „Sperrfrist“ von mindestens fünf Jahren vor, bevor ein Seligsprechungsverfahren eingeleitet werden darf. Papst Benedikt XVI. hat schließlich verfügt, dass diese 5-jährige Frist bei seinem verstorbenen Vorgänger aufgehoben werden solle (wie dies z.B. auch schon bei Mutter Teresa von Kalkutta der Fall gewesen war) und so wurde bereits nach 3 Monaten mit der Prüfung begonnen. Es wurde das Leben und Wirken von Karol Wojtyla geprüft, seine Schriften und sein Nachlass.

Voraussetzung für die Seligsprechung ist entweder, dass der Verstorbene als Märtyrer gestorben ist oder aber, dass auf seine Fürbitte hin ein Wunder geschehen ist. Gleich mehrere Wunder werden der Fürsprache des verstorbenen Papstes zugeschrieben, alle wurden durch unabhängige Mediziner geprüft und bestätigt.

Die Seligsprechung bedeutet schließlich, dass die Verehrung des Verstorbenen offiziell gestattet und sein Leben als vorbildlich betrachtet wird.

Diese Verehrung darf (im Unterschied zur Heiligsprechung) nur regional erfolgen, in dem Bistum, das die Seligsprechung beantragt hat. Aber auch andere Bistümer können sich an der Verehrung beteiligen, wenn dies offiziell gestattet wird.

Die Heiligsprechung bedeutet, dass ein Verstorbener nach eingehender Prüfung als Heiliger bezeichnet werden darf und als solcher in der ganzen Kirche verehrt werden soll. Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern mit ihr bekundet die Kirche das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat.

Carsten Menges

Dieser Artikel stammt aus unserem Gemeinde-Journal „Salz der Erde“ 2/2011, S. 6.